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Der Beutelsbacher Konsens wurde im Herbst 1976 als
Ergebnis der Tagung der Landeszentrale für Politische Bildung in
Baden-Württemberg erzielt. Nach dem vorangegangenen Richtlinienstreit Anfang
der siebziger Jahre über die politischen und didaktischen Inhalte der neuen
Lehrpläne für politische Bildung in den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden gemeinsame Grundsätze für einen didaktischen Minimalkonsens
herausgearbeitet.
Vor allem die Hessischen Rahmenrichtlinien für
Gesellschaftslehre sorgten für eine heftige Auseinandersetzung in den Kreisen
der Fachdidaktiker und Politiker. Angefacht durch die schulpolitische
Diskussion entbrannte die politische Auseinandersetzung zwischen den
linksausgerichteten SPD/FDP regierten Ländern und rechtsausgerichteten CDU/CSU
regierten Ländern. Aufgrund der konfliktgeladenen Lage im Richtlinienstreit wurde
ein Gespräch zwischen den führenden Didaktikern initiiert, die in einem Diskurs
die Möglichkeiten eines Mimimalkonsens ausarbeiten sollten.
Dr. Siegfried Schiele und
Prof. Dr. Hans-Georg Wehling
http://www.lpb.bwue.de/publikat/didakr1c.htm
Inhalte des Beutelsbacher Konsens
Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet drei Grundsätze:
Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Interessenlage der Schüler.
Überwältigungsverbot (auch Indoktrinationsverbot genannt)
„Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinn
erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines
selbständigen Urteils zu hindern.“ (H.G. Wehling 1977, Konsens a la
Beutelsbach, In: Schiele S./Schneider H. (Hg.):Das Konsensproblem in der politischen
Bildung. Stuttgart 1977).
Der Leitgedanke des ersten Grundsatzes basiert auf der regulativen Idee Kants,
dass der „Mensch Zweck an sich“ und „über jeden Zweck erhaben sei“ (I. Kant),
und dem des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Für die
Ziele im Unterricht bedeutet dies, dass die jungen Menschen in ihrer Meinung
nicht beeinflusst, sondern dazu angeregt werden sollten ihren Verstand und ihre
Urteilskraft zu verwenden. Beide Gedanken befassen sich mit der Urteilskraft
und der freiheitlichen Selbstbestimmung des Menschen. Das bedeutet für den
Erziehungs- und Bildungsbereich, dass der Schüler über die politischen Inhalte
eine eigene Meinung bilden sollte und in seiner Urteilskraft nicht gehindert
oder manipuliert werden darf.
Die Lehrpläne werden seitdem offener und pluraler
ausgelegt. Daraus ergibt sich für die Schüler die Möglichkeit innerhalb eines
dialogischen Verfahrens verschiedene Meinungen zu erkennen und auszuarbeiten.
Für die Unterrichtspraxis bedeutet dies, eine unbedingte Transparenz der
Inhalte und den direkten Einbezug der Schüler bei der Bearbeitung der
Lehrinhalte.
Eines muss allerdings kritisch angemerkt werden: Der Einzug von
extremen Parteien in Parlamente macht uns erneut auf die Brisanz des ersten
Grundsatzes aufmerksam. Demokratisierung bedarf einer Möglichkeit zur freien
Urteilsbildung, die in Form der politischen Bildung im Unterricht frühzeitig
geschult werden kann. Auf keinen Fall darf politische Instrumentalisierung an
dieser Stelle zugelassen werden, um demokratische Werte nicht zu gefährden.
Politischer Analyse gewinnt deshalb Werte-Bildung und -Vermittlung. Im
Gegensatz zum Ethikunterricht, steht beim politischen Unterricht am Anfang das
politische Problem und politische Aufgaben, nicht der Wert an sich, welcher
erörtert wird. Eine rationale und kritische Urteilsbildung erfolgt also über
den adäquaten Umgang mit Fakten und eine dialogische Auseinandersetzung mit der
Meinungsvielfalt.
Das Überwältigungsverbot verhindert somit die Indoktrination
und rückt die Zielvorstellung von einem mündigen Schüler in den Fokus
politischer Bildung. Angesichts dieser anspruchsvollen Zielvorstellung obliegt
dem Lehrer besondere Sorgfalt in der Planung und der Umsetzung der Lehrinhalte
in der Unterrichtspraxis.
Kontroversitätsgebot
„Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muß auch im Unterricht
kontrovers erscheinen.“ (H.G. Wehling 1977, Konsens a la Beutelsbach, In:
Schiele S./Schneider H. (Hg.):Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart
1977).
Das Kontroversitätsgebot wirkt gemeinsam mit dem Überwältigungsverbot. Es
enthält die Forderung unterschiedliche Standpunkte aufzuzeigen und alternative
Optionen zu erläutern. Zugleich ist dieser zweite Grundsatz der Weg zur
Ausschließung von Indoktrination. Werden bestimmte Standpunkte nicht erwähnt
oder erläutert, dann wird mit diesem Vorgehen ein bestimmtes Urteil suggeriert.
Dagegen ermöglicht die Darlegung von Alternativen eine kritische
Auseinandersetzung und eine vertiefte Bearbeitung des Themas. Herbert Schneider
macht darauf aufmerksam, dass es für den Lehrer sehr schwierig ist bei der
aktuellen Komplexität der politischen Themen alle Kontroversen auszuarbeiten.
Vielfach bedarf es spezifischen Fachwissens, um das Thema in der Vollständigkeit
bearbeiten zu können. An dieser Stelle darf man sich zurecht die Frage stellen,
inwieweit man die relevanten Fachwissenschaften in die Planung von
Unterrichtsinhalten einbezieht, wie man Unterschiede erkennt, sie einordnet und
bewertet. Siegfried Schiele schreibt dazu, dass man die politischen Inhalte
nicht ins Detail ausdehnen kann. Deshalb schlägt er als grobe Orientierung für
die Unterrichtsinhalte die Konfliktlinien der Parlamente vor; unter der
Annahme, dass alle wichtigsten Kontroversen auf Landes-, Bundes- und
Europa-Ebene in den Parlamenten ausgetragen werden. Ein weiteres Problem stellt
die Gewichtung der verschiedenen Positionen dar. Können extreme Positionen wie
z.B. Positionen, die Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung
vertreten, gleichwertig mit demokratischen Positionen behandelt werden? Auch
hier kann die Orientierung an den parlamentarischen Positionen hilfreich sein
und dennoch das Problem nicht vollständig lösen; vor allem wenn extrem
gerichtete Parteien in die Parlamente einziehen. Bei allen kritischen
Anmerkungen und Bedenken, bleibt der Hauptgedanke des Kontroversitätsgebots im
Unterricht die gemeinsame Ausarbeitung von unterschiedlichen Lösungswegen für
politische Probleme.
Analysefähigkeit/ „Interessenlage der Schüler“
„Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und
seine eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu
suchen, die vorgefundene Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“(H.G.
Wehling 1977, Konsens a la Beutelsbach, In: Schiele S./Schneider H. (Hg.):Das
Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart 1977).
Der dritte Grundsatz wird in seiner Relevanz unterschiedlich bewertet. Die
Einschätzungen reichen von unbeachtet bis zu erklärungsrelevant. In der Tat
stellt sich zunächst die Frage, was mit „Interesse“ im Beutelsbacher Kontext
gemeint ist. Nach Siegfried Schiele wird der Begriff zunächst aus der pädagogischen
Perspektive heraus erklärt - über die Lehrer-Schüler-Beziehung. Die gelungene
Beziehung des Lehrers zu den Schülern ermöglicht, das Interesse am Unterricht
und an den Themen zu wecken, was wiederum die Schüler dazu animiert,
selbständig politische Probleme in den Blick zu nehmen, sie zu analysieren und
zu einer selbständigen Urteilsbildung zu kommen. Aus der politischen
Perspektive heraus ist das wichtigste Ziel der politischen Bildung eigene
Interessenlagen zu entwickeln und den Schülern die Fähigkeiten zu vermitteln,
diese erkennen zu können. In diesem Zusammenhang fordert Herbert Schneider eine
Ergänzung des dritten Beutelsbacher Grundsatzes. Er sieht in diesem Ansatz das
Fortbestehen des aktuellen Trends der Individualisierung, als Gegenpol dazu
sollte das Wohl der Gesamtheit berücksichtigt werden. Die Konzentration auf
Eigeninteresse führt zur Überbetonung der Selbstentfaltungswerte, welche die
Sozialverantwortung im gesamtgesellschaftlichen Kontext unberücksichtigt
lassen.
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S. Schiele/H.
Schneider(1996):
Reicht der Beutelsbacher Konsens?
ISBN 978-3-87920-0
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Die Aktualität des Beutelsbacher Konsens
An der Debatte um Werteverfall, Individualisierung oder
Sozialverantwortung, nach über 30 Jahren seit dem Beutelsbacher Konsens,
erkennt man seine fortwährende Aktualität. Bei der Überprüfung der drei
Grundsätze, behalten alle drei ihre Bedeutung in der modernen Gesellschaft. Der
Einzug von extremen Parteien in Parlamente macht uns erneut auf die Brisanz des
ersten Grundsatzes aufmerksam. Demokratisierung bedarf einer Möglichkeit zur
freien Urteilsbildung, die in Form der politischen Bildung im Unterricht
frühzeitig geschult werden kann. Auf keinen Fall darf politische
Instrumentalisierung an dieser Stelle zugelassen werden, um demokratische Werte
nicht zu gefährden.
Auch der zweite Grundsatz wirft zwar kritische Fragen zur Umsetzung auf, die
allerdings zu einer genauen Überlegung und Planung des politischen Unterrichts
unter Berücksichtigung aktueller, komplexer Fragestellungen anregen sollten.
Das Aufdecken von Kontroversen unter Einbezug der Schüler trägt in Form der
eigenständigen Erarbeitung der Inhalte zum Begreifen von Zusammenhängen in der
Politik und Gesellschaft bei.
Der dritte Grundsatz kann aus der Debatte um die Individualisierung kritisch
betrachtet werden, enthält allerdings den notwendigen emanzipatorischen
Gedanken. Der mündige Schüler muss zunächst seine eigene Interessenlage erkennen,
um zur Urteilskraft zu gelangen. Zugleich darf die Berücksichtigung der
Mitverantwortung für das soziale Ganze bei der Erörterung politischer
Problemlösungen nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grund erhält die
Forderung nach der aktuellen Ergänzung des Beutelsbacher Konsens durchaus ihre
Berechtigung.
Zu den Personen:
Dr. h.c. Siegried Schiele war 28 Jahre lang, von
1976-2004 Leiter der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
und gilt als einer der bedeutendsten Vertreter politischer Bildung in
Deutschland, der vor allem mit unterschiedlichsten Tagungsformaten,
methodischen Anregungen und Veröffentlichungsreihen den Diskurs um politische
Bildung auf sehr innovative Art und Weise voran gebracht hat.
Prof. Dr. Hans-Georg Wehling war 38 Jahre lang in der politischen Bildung tätig
und hat maßgeblich den Diskurs um den Beutelsbacher Konsens mitbestimmt und war
für zahlreiche Publikationen der Landeszentrale verantwortlich. 2003 wurde er
vom "Haus auf der Alb", dem Bildungszentrum der Landeszentrale für
politische Bildung Baden-Württemberg, verabschiedet
Prof. Dr. Herbert Schneider lehrte Politikwissenschaft und Didaktik der
politischen Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und am Institut
für politische Wissenschaften der Universität Heidelberg. Er war von 1966 bis
1973 Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft "Der Bürger im
Staat" bzw. Leiter der Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg.
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