|
Am 2. März 2008 finden
Kommunalwahlen statt. Alle sechs Jahre bekommen Wählerinnen und Wähler die
Möglichkeit, über Bürgermeister, Gemeinderäte, Landräte und Kreisräte
abzustimmen. Wie funktioniert Kommunalpolitik und was sind ihre Themen? Wer
darf überhaupt wählen und wie wird gewählt? Einen kurzen Überblick zu diesen
Fragen bekommen Sie in diesem Beitrag und darüber hinaus entnehmen Sie ausführliche
Informationen aus dem Faltblatt der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit.
Es
sind die Dinge des Alltags, die Organisation des „wirklichen“ Lebens, welche
die Kommunalpolitik treffend beschreiben und beschäftigen. Sei es der Bau von
Kindergärten und Schulen für die allerkleinsten Gemeindemitglieder oder die
Abfallbeseitigung, worüber die Lokalpolitiker Entscheidungen treffen müssen.
Das unmittelbare Lebensumfeld und seine Gestaltung definieren bürgerliche Nähe
zur Lokalpolitik ihrer Gemeinde. Am 2. März 2008 dürfen die Bürgerinnen
und Bürger auf Kommunalebene wieder wählen. Alle sechs Jahre haben die deutschen
Staatsbürger und die Inhaber eines Passes der europäischen Union die
Gelegenheit, ihre Stimme bei der Wahl des Bürgermeisters, der Wahl der
Gemeinderatsmitglieder, des Landrates und der Kreisräte vergeben zu dürfen. Was
bedeutet das konkret für die Bürgerinnen und Bürger? Welche Vorteile und
welchen Nutzen haben sie von der Wahlbeteiligung und was muss man bei der Wahl
bedenken?
Der demographische und gesellschaftliche Wandel beeinflusst im erheblichen Maße
die Entscheidungen und Politik auf der Kommunalebene. Die Gemeinden werden
aufgrund der gravierenden Veränderungen der Altersstruktur vor soziale und
ökonomische Aufgaben gestellt, die unmittelbare Lösungen brauchen und sich
keinen Aufschub leisten können. Außerdem finden zahlreiche Verordnungen bzw.
Vorschriften der EU oder auch der Bundesregierung ihre Realisierung in den
Gemeinden. Bei der Kommunalwahl haben die Bürgerinnen und Bürger die
Möglichkeit, bestimmte Personen zu wählen und nicht in erster Linie die Partei.
Die Persönlichkeitswahl eröffnet die Chance, die Stimmen gezielt an bestimmte
Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, welche das besondere Vertrauen der Mitbürger
genießen.
Was
ist Kommunalpolitik?
Die
Themen der Kommunalpolitik befassen sich, wie oben erwähnt, mit dem
unmittelbaren Lebensumfeld der Gemeindemitglieder. Die Entscheidungen auf
Kommunalebene betreffen vor allem die Gestaltung und Entwicklung der Gemeinde,
den Bau von Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen und den Bau von
öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern.
Auf dem Grundsatz der Selbstverwaltung sind die Gemeinden dezentral
organisiert. Die Verwaltung und Organisation der Gemeinden erfolgt demzufolge
im Einvernehmen des Ersten Bürgermeisters und des Gemeinderates. Sie kümmern
sich um die anstehenden Aufgaben, die die Entwicklung und Gestaltung des
Gemeindelebens betreffen. Die Gemeindeverwaltungen organisieren nicht nur die
anfallenden Aufgaben, sondern sind auch für die Aufgabenfindung zuständig. Der
Staat übernimmt auf dieser Ebene eine beratende Funktion. Unter der Fülle der
Aufgaben gibt es einen Teil der vom Staat zugewiesen wird und einen Teil der sich
im eigenen Wirkungskreis befindet. Zu den zuletzt genannten Aufgaben gehören
einige in den freiwilligen Bereich, wie z.B. Büchereien oder Hallenbäder, und
andere zu Pflichtaufgaben der Gemeinde, wie z.B. Wasserversorgung oder
Abwasserbeseitigung.
Die Aufgabenverteilung auf Kommunalebene erfolgt zwischen dem Ersten
Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister, dem Gemeinderat und den Ausschüssen. Der
Erste Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister ist der Leiter der Verwaltung, der
Vorsitzender des Gemeinderates und der Ausschüsse. Seine Entscheidungen fließen
in die Verwaltung und Organisation ein. Bei außerordentlich wichtigen
Entscheidungen muss der Gemeinderat entscheiden, wobei der Bürgermeister im
Gemeinderat über eine Stimme verfügt.
Zur Entlastung des Gemeinderats werden Ausschüsse eingesetzt. Sie sind ein
Abbild des Gemeinderats, was sich vor allem im Verteilungsverhältnis der Sitze
wieder findet.
Die kommunalen Einnahmen fließen aus zwei Quellen. Zum einen vom Bürger, z.B.
durch die Steuereinnahmen, Beiträge und Gebühren, und zum anderen vom Staat, sowie
Steuereinahmen des Staates.
Der Bürger hat die Möglichkeit durch z.B. Bürgerentscheide, Bürgerinitiativen
und freiwilliges Ehrenamt am Gemeindeleben mitzuwirken und mitzubestimmen.
Seine Rolle definiert sich über ein selbst bestimmtes und kontrollierendes
Selbstverständnis in der Gemeinde.
Wer
wird gewählt?
Wer
wird bei den Kommunalwahlen nun gewählt? Die Kommunalwahl ist gleichzeitig eine
Persönlichkeitswahl und funktioniert nach dem Prinzip „Person vor Partei“. Das
bedeutet für den Wähler, dass er seine Stimmen gezielt an bestimmte Bewerber
vergeben kann. Gewählt werden der Erste Bürgermeister bzw. der
Oberbürgermeister (in den Großen Kreisstädten), Gemeinderatsmitglieder in den
kreisangehörigen Gemeinden, der Landrat und Kreisräte.
Wie
wird gewählt?
Für
die Wahl des Bürgermeisters gilt bei mehreren Bewerbern: Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Das gleiche Verfahren gilt auch für
die Wahl der Landräte. Für die Wahl von ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern
und auch von Kreisräten erhalten die Wähler exakt die so viele Stimmen wie
Mandate zu vergeben sind. Die Anzahl der Mandate richtet sich bei den
Gemeinderatswahlen nach der Größe der Gemeinde und liegt zwischen acht und
achtzig. Die Stimmvergabe kann per Listenkreuz erfolgen, was bedeutet, dass man
den Wahlvorschlag annimmt und die Kandidatenliste genau so akzeptiert, wie sie
von der Partei vorgeschlagen wird. Weitere Möglichkeiten sind Kumulieren und
Panaschieren. Beim Kumulieren, auch Häufeln, erhält der Wähler die Möglichkeit,
durch die Mehrstimmenabgabe gezielte Kandidaten innerhalb der Listen in der
Position zu verbessern. Allerdings begrenzt sich das Häufeln der Stimmen für
einen Kandidaten auf drei Stimmen. Das Panaschieren stellt eine weitere
Mehrstimmenabgabe in offenen Listen dar. Der Wähler kann seine Stimmen auf
Kandidaten verschiedener Listen verteilen.
Wer
darf wählen?
Als
Wähler verfügt man über aktives und passives Wahlrecht. Aktiv wahlberechtigt
ist jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich seit
mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit dem Schwerpunkt
seiner Lebensbeziehungen aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wählbar
(passives Wahlrecht) für das Amt des Gemeinderats oder Kreisrats, ist jede
wahlberechtigte Person, die sich seit mindestens sechs Monaten im Wahlkreis
aufhält. Für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats muss der Kandidat das
21. Lebensjahr vollendet haben.
Aussichten
der Kommunalpolitik
Die
neuen Aufgaben der Kommunalpolitik werden sich in Zukunft auf starke
Zusammenarbeit verschiedener Gemeinden und interkommunale Kooperation
konzentrieren. Aufgrund der demographischen Veränderungen müssen die Kommunen
neue Wege entwickeln mit ihren Ressourcen umzugehen, um den sozialen und
ökonomischen Aufgabenfeldern ihrer Gemeinden gerecht zu werden. Stagnierende
und schrumpfende Bevölkerungszahlen und gleichzeitige Alterung der Bevölkerung
stellen neue Anforderungen an die Kommunen und zwingen sie dazu, neue Prozesse
und Strukturen zu entwickeln. Den demographischen Herausforderungen kann die
Kommunalpolitik unter anderem mit einer verstärkten Einbeziehung der
Bürgerinnen und Bürger in die politischen Prozesse begegnen und durch die
ausgeweitete Nutzung von Kooperationsprozessen mit anderen Kommunen.
Einen der Bausteine auf kommunaler Ebene stellt in der aktiven
Bürgerbeteiligung die Kommunalwahl dar.
Herausforderungen
Wegen
der unmittelbaren Beziehung zum eigenen Lebensumfeld wird immer wieder thematisiert,
inwieweit neben EU-Bürgern auch weitere Bewohner der jeweiligen Kommune das
kommunale Wahlrecht erhalten sollten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit
Migrationshintergrund, die in der zweiten oder dritten Generation in
Deutschland leben, hier geborgen sind, aber keinen deutschen Pass besitzen.
Andere kommunale Beteiligungsinstrumente könnten geeignete Lösungen für dieses
Problem darstellen. Dennoch zeigt es sich an zahlreichen Beispielen, wie Bau
von Moscheen oder interkulturellen Einrichtungen, dass gerade diese
Interessensgruppe die Gemeinderäte vor große Herausforderungen stellen, weil
sie dort unterpräsentiert oder politisch nicht repräsentiert sind.
|