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Gleichheit ist einer der
wichtigsten Grundsätze eines demokratischen Staates. In Bezug auf Wahlen und damit
die Legitimierung derjenigen, die die Anliegen des Volkes vertreten und
aushandeln, ist die gleiche Partizipationsmöglichkeit aller heute entscheidend.
Die „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl" ist Bestandteil
eines modernen Demokratieverständnisses.
Dabei ist diese Errungenschaft
in der sich seit der Antike entwickelnden Staatsform der Demokratie erst
relativ spät aufgetaucht. Bis nach dem ersten Weltkrieg waren etwa Frauen und
Angehörige von Minderheiten von den Wahlen ausgeschlossen.
Ein Mensch - eine Stimme?
Auch heute wird intensiv
darüber diskutiert, inwieweit der Grundsatz der Gleichheit im Wahlrecht
verwirklicht ist, weiter ausgedehnt werden oder auch modifiziert werden soll.
Im Folgenden werden erstens Überlegungen vorgestellt, die das Wahlrecht und
damit die Beteiligung weiterer Gesellschaftsgruppen ausdehnen und damit die
historische Linie eines modernen und gleichen Wahlrechts weiter befördern
wollen, und zweitens Überlegungen, die eine qualitative Veränderung der
historischen Errungenschaft des Prinzips „ein Mensch - eine Stimme"
vorschlagen. Diese sind vor allem vor dem geschichtlichen Hintergrund der
Errungenschaft des Gleichheitsprinzips kritisch zu betrachten, stellen aber
gleichwohl einen Kontrapunkt dar, der sich etwa zur kontroversen Diskussion im
Sozialkunde- und Politikunterricht eignet und eine historische Einordnung
ermöglicht.
1. Ausdehnungen des
Wahlrechts
- Einführung von Elementen der direkten Demokratie
wie Bürgerbegehren und Volksentscheid wollen ein Korrektiv zur repräsentativen Demokratie
bilden, da das Prinzip der Gleichheit durch Lobbyismus und Eliten-Demokratie
häufig gefährdet ist. Obwohl der Gesetzgeber bewusst hohe Hürden für die
Anberaumung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (und Volksbegehren und
Volksentscheid) gesetzt hat, sind mit diesem Mittel bereits zahlreiche
Gesetzesinitiativen angestoßen, verhindert oder modifiziert worden. Das
Vorgehen für Bayern ist hier
dargestellt.
Der
Verein Mehr Demokratie e.V. hat als Bürgerinitiative entscheidend dazu beigetragen, dass Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide eingeführt wurden. Auf seiner Homepage sind Geschichte,
Erfolge und aktuelle Anliegen wie etwa die Einführung eines bundesweiten
Volksentscheids und darüber hinaus gehend eines europäischen Bürgerentscheids
verzeichnet.
- Ausdehnung des kommunalen Wahlrechts auf alle
BewohnerInnen der jeweiligen Gemeinde oder Stadt. Bisher dürfen bereits
EU-Angehörige an den Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen. Da die Belange
ausländischer BewohnerInnen oft vor Ort relevant, aber nicht repräsentiert
werden, existieren dafür Initiativen dies zu ändern. Integrationsräte verschiedener Städte haben bereits
entsprechende Vorschläge vorgelegt. Ein weiteres Hauptargument dieser
Initiativen ist die anerkannte Tatsache, dass Integration hauptsächlich in der
sozialen Begegnung vor Ort gelingt oder auch scheitert. Die politische
Partizipation von MigrantInnen auf kommunaler Ebene bietet also die
Möglichkeit, Integrationsleistungen im gesellschaftlichen Nahbereich zu
verstärken. Bereits die Hälfte der OECD-Länder hat ein kommunales Wahlrecht für
Ausländer, allerdings u.a. abhängig von der Länge des Aufenthaltes im
jeweiligen Land.
- Absenkung des Wahlalters auf 16 oder sogar auf
14 Jahre (wie es z.B. der Bayerische Jugendring fordert), um eine bessere
Repräsentation der Anliegen Jugendlicher und damit auch ihre Partizipation in
politischen Prozessen zu fördern. Österreich hat als erstes EU-Land
beschlossen, das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre abzusenken. Es begleitet diese
Entscheidung mit speziellen Kampagnen für 2008. Siehe dazu den Artikel zu
politischer Bildung in Österreich.
Unter www.politischebildung.com/fpb/pdfs/27_wahlrecht2007.pdf
wird die Reform aus dem Jahre 2007 beschrieben.
In Deutschland ist es in
einigen Bundesländern möglich, aktiv an Kommunalwahlen schon mit 16 Jahren
teilzunehmen. Konkret sind dies: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Bisher wurden die
Erfahrungen hiermit aber nicht systematisiert für oder gegen die generelle
Absenkung des Wahlalters in Deutschland verwendet.
Weitergehende Forderungen nach einem
Kinderwahlrecht verlangen die umfassende Absenkung des Wahlalters, um Kinder
direkt und unmittelbar in politische Prozesse einzuführen und einzubeziehen.
Eine entsprechende Streitschrift einer Aktionsgruppe
stellt diese Position ausführlich dar.
2. Qualitative Veränderungen
des Prinzips „ein Mensch - eine Stimme"
- Vor dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung und der Tatsache, dass die gesellschaftliche Stellung von Kindern
im internationalen Vergleich, etwa in Hinblick auf Betreuung, in Deutschland
defizitär ist, werden Überlegungen angestellt, Kinder politisch stärker wirksam
werden zu lassen. Neben dem Kinderwahlrecht gibt es Vorschläge, Eltern die
Stimmen ihrer Kinder zu übertragen. Damit würde das Konzept politischer
Repräsentation eine zweite Ebene erfahren und in den Privatbereich von Familien
eintreten (selbstverständlich ohne dort demokratisch legitimiert zu sein, da
Kinder eben nicht bestimmte Elternvertreter für spezifische Belange wählen).
Die Partizipation von Kindern würde von Anfang an über die Anwaltschaft ihrer
Eltern verwirklicht werden. Dieses so genannte Stellvertreterprinzip wird
kontrovers diskutiert, da es das geschichtlich gewachsene Wahlrecht qualitativ
stark verändert. Argumente dafür und dagegen finden sich hier.
- Das teilweise dramatische Absinken von
Wahlbeteiligung in Deutschland stellt die Legitimität demokratischer Wahlen
immer wieder in Frage. Mediale Effekte in der Entscheidung für bestimmte
Parteien sowie inszenierte Dramatisierung einzelner gesellschaftlicher
Ereignisse vor Wahlen verschärfen die Problematik der Qualität abgegebener
Stimmen. Die Stiftung Global Voter
möchte nach eigenen Worten deshalb einen „Beitrag zur qualitativen Demokratie"
leisten und geht dabei einen provokativen und kritisch zu beleuchtenden Weg:
BürgerInnen mit besonderen Verdiensten sollen bis zu 10 Stimmen bekommen. Unter
anderem werden Bildungsabschlüsse und soziales Engagement als Kriterien
benannt. Hier lässt sich die Frage stellen, inwieweit den Kriterien ein recht
elitäres und bildungsbürgerliches Verständnis von Gesellschaft und Engagement
zugrunde liegt. Es ist möglich, dass eine solch neue ungleiche
Stimmenverteilung die Kluft zwischen Engagierten und Politikverdrossenen und
zwischen Menschen mit hohem und niedrigem sozioökonomischen Status verschärfen
würde. Diejenigen, die sich durch das politische System ohnehin benachteiligt
sehen, würden in der Repräsentation weiter abgehängt und könnten ihren
politischen Einfluss noch weniger kundtun. Ein Interview mit Kim P. Erichsen,
dem Gründer der Stiftung, finden Sie hier.
Fazit und Ausblick
Oben wurden mögliche
Modifizierungen der „Input"-Seite des Wahlrechts beleuchtet. Die quantiative
wie qualitative Erweiterung und Modifizierung des Wahlrechts kann zu sehr
interessanten Diskussionen im Rahmen politischer Bildung führen. So arbeitet
beispielsweise das Bildungsprogramm Betzavta/Miteinander mit einem Kriterienbogen 312.04 Kb, auf dem Teilnehmende in
Seminaren Kriterien für aktives und passives Wahlrecht bewerten sollen und als
Gruppe zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen müssen. Sehr schnell zeigt
sich bei dieser Übung, dass alle der oben genannten Initiativen aus
unterschiedlichen Perspektiven und Befindlichkeiten eingebracht werden. Vor
allem in Bezug auf passives Wahlrecht werden sehr häufig bestimmte Kriterien
eingefordert, die beim aktiven Wahlrecht als eher problematisch erscheinen. Die
Schwierigkeiten eines gleichen und gleichzeitig gerechten Wahlrechts werden
damit unmittelbar einsichtig.
Neben der „Input"-Seite des
Wahlrechts ist natürlich auch die Konsequenz der jeweils abgegebenen Stimmen zu
berücksichtigen. Während in Deutschland hauptsächlich die personalisierte
Verhältniswahl angewandt wird, gibt es vor allem im anglo-amerikanischen Raum
das Mehrheitswahlsystem, in dem in Wahlkreisen der oder die KandidatIn mit den
meisten Stimmen (und damit bei vielen Kandidaten evtl. mit sehr geringer
Prozentzahl) gewählt wird. Der Umgang mit sehr kleinen Parteien ist ebenfalls
sehr unterschiedlich, was deren Repräsentanz in Parlamenten betrifft. Auf
dieser „Output"-Seite des Wahlrechts sind so sehr unterschiedliche
Modifikationen der Repräsentanz von abgegebenen Stimmen erkennbar. Beide Seiten
sollten zusammen gedacht und im Rahmen politischer Bildung kontrovers
diskutiert werden.
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