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Kinderrechte-Raten - ein spielerischer Einstieg Drucken E-Mail
Geschrieben von: Theresa Riechert   
Donnerstag, den 11. März 2010 um 17:12 Uhr
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© Stephanie Hofschlaeger / pixelio

Um einen spielerischen Zugang zum Thema Kinderrechte zu schaffen, oder auch das bereits erlernte Wissen auf lockere Weise zu verfestigen, bietet sich die Methode „Kinderrechte malen - mal dir deine Kinderrechte" an, die sich in der Methodensammlung des Deutschen Kinderhilfswerks findet. Es gilt die Herausforderung zu bewältigen durch Zeichnen oder Pantomime ein Kinderrecht so darzustellen, dass die übrigen Teilnehmenden es erraten können. Keine leichte, aber durchaus spannende Aufgabe.

Verlauf:

1. Die Moderation legt einen Stapel mit vorbereiteten Karten in die Mitte, auf denen die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention einzeln abgedruckt sind (siehe kopiervorlage_kinderrechte_pdf). Gegebenenfalls legt sie auch Stifte und Papier zurecht.

2. Dann wird das Vorgehen erklärt: der Reihe nach soll sich jede/r eine Karte ziehen und daraufhin das benannte Kinderrecht zeichnerisch oder auch pantomimisch darstellen. Der Rest der Gruppe soll das Recht erraten.

3. Sollte ein Recht nicht erraten werden können, so benennt und erläutert die Moderation das Recht. Danach wird wie gehabt fortgefahren.

4. Die Kinder ziehen solange nacheinander eine Karte, bis alle Karten beschrieben wurden. Mit der letzten Karte endet das Spiel. Eine intensivere Beschäftigung mit den Kinderrechten kann beginnen.

Kurzüberblick wichtige Daten: 

Altersgruppe   8-13 Jahre
 Gruppengröße  8-20 Personen
 Dauer  ca. 30 Minuten
 Ziel  Kennen lernen der Kinderrechte
 Vorgehen  Pantomime, zeichnen und malen
 Materialbedarf  Karten mit Kinderrechten (siehe Kopiervorlage), ggf. Papier und Stifte 

Hinweise und Varianten:

Je nach Gruppe bietet es sich an, die Kinderrechte im Voraus mehr oder weniger ausführlich zu besprechen. Die Übung kann ebenfalls als Verfestigung des bereits vorhandenen Wissens genutzt werden. Sollte die Übung eher zu leicht erscheinen, dann kann durch die zusätzliche Aufgabe die zugehörige Artikelnummer zu benennen, oder durch die Begrenzung der Zeit die Herausforderung verschärft werden.

Varianten gäbe es wohl einige, der eigenen Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. So verweist das Deutsche Kinderhilfswerk auf die Möglichkeit, das Erraten als Wettspiel zu gestalten, oder anstelle des Zeichnens die Rechte pantomimisch oder szenisch darstellen zu lassen. Hier scheint es auch sinnvoll, beispielsweise Gruppen aus jeweils zwei oder mehr Mitspielern/-innen zu bilden, die dann zusammen den Artikel vorstellen sollen. Auch könnten selbst erdachte Fantasie-Gesetze unter die tatsächlichen Artikel gemischt werden. Dadurch könnte eine weitere zu erratende Frage lauten, ob es das Gesetz überhaupt gibt und eine Diskussion angeregt werden, welche weiteren Gesetze wünschenswert wären und welche nicht.

Fazit:

Eine kurzweilige Übung, die keinen größeren Vorbereitungsaufwand erfordert und auflockernd sowohl in der Schule, als auch in der außerschulischen Jugendbildung vielseitig eingesetzt werden kann. Auch sei generell auf die Methodendatenbank des Deutschen Kinderhilfswerks verwiesen, die eine zielgerichtete Suche zu vielen weiteren (Themen-)Bereichen ermöglicht.

Weitere Informationen:

Methodensammlung des Deutschen Kinderhilfswerks  

 

 

 
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