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Das Netzwerk Politische Bildung Bayern hat sich in
den vergangen Jahren wiederholt in Artikeln, Berichten und Rezensionen dem Fragen-
bzw. Themenkomplex der politischen Bildung von Kindern gewidmet. Ausgehend von den
inhaltlichen Fixierungen der Kinderrechtskonvention (KRK), die in Deutschland in diesem Jahr ihren 18.
Geburtstag feiert, wurden Bezüge und Konvergenzen in
Theorie und Praxis zu wichtigen Themen der politischen Bildung aufgezeigt. Dies
geschah vor allem im Rahmen unserer Themenrubrik „Von
Anfang an". Für die politische Bildung - vor allem wenn sie einem weiten
Selbstverständnis folgt - stellt der Begriff oder auch das Prinzip der Partizipation einen herausragenden Leitbegriff
dar - ein Begriff der auch das Selbstverständnis des Netzwerks Politische
Bildung Bayern prägt.
So erklärt sich, dass sich viele der hergestellten
Bezüge an demokratiepädagogische Konzepte anschließen, die das Verständnis
vertreten, dass „Demokratie" nicht nur eine Staats und/oder Gesellschaftsform
ist, sondern sich auch (oder sogar vor allem) an Einstellungen und
Überzeugungen festmacht, die sich in der Lebenspraxis von Menschen zeigen und
sozusagen in ihrer Qualität „demokratisch" sind (vgl. den Gedanken von
Demokratie als Lebensform bzw. das Schlagwort der „Demokratiekompetenz", wie sie
z.B. von Gerhard
Himmelmann herausgearbeitet wurden). Beteiligung an Entscheidungsprozessen,
die das eigene Leben unmittelbar betreffen, das Vertreten eigener und
gemeinschaftlicher Interessen, das Verständnis und der Respekt für die
Interessen anderer, die kollektive und konstruktive Bearbeitung von Konflikten
und andere Handlungsfelder sind hier von herausgehobener Bedeutung und werden
ins Zentrum entsprechender pädagogischer Interventionen gestellt.
Einseitigkeit vermeiden
Wenn wir uns jedoch über Kinderrechte Gedanken machen, muss klar sein, dass
hier nicht nur solche Rechte zu beachten sind, die eine direkte Nähe zu aktuellen Konzepten innerhalb der politischen
Bildung aufweisen, wie dies etwa für das Recht auf die Berücksichtigung des
Kindeswillens zutrifft: „Die
Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden
Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife" (UN-KRK §12). Die
Kinderrechtskonvention spricht auch von ganz anderen Rechten und erhebt dabei deutliche
Ansprüche an die sozialen, kulturellen und politischen Bedingungen, unter denen
Kinder aufwachsen. Ein aktuelles Beispiel:
Im letzten Jahr hat das Bundesjugendkuratorium einen Bericht
veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Kinderarmut in Deutschland ein
ernstzunehmendes Problem darstellt. Ein Bericht des
Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) zur Lage der Kinder in
Industrieländern (veröffentlicht am 14.01.2010) spricht ebenfalls deutliche
Worte: In Deutschland ist aktuell jedes vierte Kind von relativer Armut
bedroht. Insbesondere Kinder von alleinerziehenden Müttern, Kinder aus
kinderreichen Familien und Kinder mit Migrationshintergrund sind
überproportional vom Armutsrisiko betroffen, mit allen dazu gehörigen Folgen
wie verminderter Teilhabe an Gesellschaft und Jugendkultur, geringerer Chance
auf Bildungserfolge und auch gesundheitlicher Beeinträchtigung. Unter diesen
Voraussetzungen wiegen die im Folgenden wiedergegebenen Bestimmungen der
Kinderrechtskonvention schwer, die sich auf die Bereiche Vorrang des
Kindeswohls, Soziale Sicherheit, Bildung und Chancengleichheit und Gesundheit:
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„Bei allen Maßnahmen, die Kinder
betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der
sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen
getroffen werden, ist das Wohl des
Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig
zu berücksichtigen ist [Hervorh. d. Verf.]" (UN-KRK, Artikel 3)
-
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der
Sozialversicherung an und treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die volle
Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht
sicherzustellen [Hervorh. d. Verf.]" (UN-KRK, Artikel 26, Absatz 1)
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„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit [Hervorh.
d. Verf.] fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere [...] b) die
Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemein
bildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und
zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der
Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei
Bedürftigkeit treffen..." (UN-KRK, Artikel 28)
-
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit [Hervorh. d.
Verf.] an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von
Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten
bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu
derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird." (UN-KRK, Artikel 24, Absatz 1)
Es springt ins Auge, dass hier durchaus ein Problemfeld vor uns liegt, das
nachdenklich machen kann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
02.02.2010 über die Nicht-Verfassungsgemäßheit der Regelsätze für
Hartz-4-Empfänger und deren Kinder und der Auftrag zur Neuregelung an den
Gesetzgeber kann auf diesem Hintergrund als Anstoß verstanden werden, sich
nicht nur über den monetären „Bedarf", sondern auch über die sozialen und
entwicklungsbedingten „Bedürfnisse" von Kindern Gedanken zu machen - dafür
bieten sich die von Deutschland 1992 ratifizierten Kinderrechte als Maßstab und
Korrektiv an.
Weiteres wird deutlich: Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ist kein Bildungsprojekt, welches auf eine oder
wenige Zielgruppen ausgerichtet ist, sondern ein Projekt der gesellschaftlichen
Einflussnahme und Veränderung, das Politik, Gesetzgebung und darüber
hinausgreifend vor allem auch institutionelle Praxis einschließt. Kinderrechte
bzw. deren Umsetzung können (oder müssen) also als gesellschaftliches Projekt
verstanden werden, das sich notwendigerweise in unterschiedlichen Teilbereichen
und auch auf unterschiedlichen Ebenen vollzieht und das daher auch Beiträge ganz
unterschiedlicher Akteure benötigt. Dieses Verständnis lässt sich aus den
Publikationen der National Coalition für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland entnehmen. Die NC hatte für die zweite
Dekade nach der Veröffentlichung der KRK folgende zehn Punkte als
Kernforderungen an Politik und Gesellschaft formuliert:
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1. Kinderrechte verfassungsrechtlich verankern
2. Vorrang des Kindeswohls durchsetzen
3. Beteiligungsrechte von Kindern sichern
4. Kinderfreundliche Lebensbedingungen herstellen
5. Materielle, gesundheitliche und soziale Existenzsicherung
gewährleisten
6. Diskriminierung von Kindern ohne deutschen Pass beseitigen
7. Gewalt und Vernachlässigung verhindern
8. Kinder mit Behinderungen fördern
9. Kinder bei Freiheitsentzug schützen
10. Kinder als eigenständige Persönlichkeiten achten
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Heute, nachdem die zweite Dekade nach Veröffentlichung der KRK verstrichen ist,
können nahezu alle genannten Punkte nach wie vor als eine bestehende
Herausforderung betrachtet werden. Politikdidaktische Bestrebungen, die auf Partizipation im genannten Sinn
abzielen, leisten zur Bewältigung dieser Herausforderung einen nicht zu
unterschätzenden Beitrag, vor allem auch deswegen, weil sie die Kinder selbst
(!) stärken können und ihnen helfen, ihre Rechte auch tatsächlich zu entdecken
und wahrzunehmen. Das Recht auf „Berücksichtigung des Kindeswillens" ist so
gesehen als „aktives" Recht zu betrachten, als ein Recht, das vom Kind selbst
und direkt ausgeübt werden muss um Geltung zu erlangen - im Gegensatz dazu
stehen „passive" Rechte, die dem Kind gewährt
werden, ohne dass es sie selbst durch eigene Handlungen in Kraft setzen müssten
(dazu gehören z.B. das Recht auf Staatsangehörigkeit, Familienzusammenführung, Freiheit
von körperlicher und sexueller Gewalt, u.a.). Entsprechende Bemühungen korrespondieren
sicher auch mit dem „Informationsgebot" der KRK: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen
dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen
und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen" (UN-KRK, Artikel 42). Doch
Information ist nicht alles. Dass es letztlich um mehr geht als um „bloßes"
Informieren, und auch um mehr geht als das Schaffen von günstigen legislativen
Rahmenbedingungen, war wohl auch den Verfassern der Konvention klar, als sie in
Artikel 4, Satz 1 eine Art „Umsetzungsplatzhalter" formulierten: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten
Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen
Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte
[Herv. d. Verf.]". Auf diesen verräterisch kurz gefassten „sonstigen
Maßnahmen" liegt eine schwere Bürde. Gesetze und Verwaltungsrichtlinien zu
verfassen ist verhältnismäßig leicht, dies zeigt eine im letzten Jahr vom
Deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebene Studie
zu den gesetzlich festgeschriebenen Beteiligungsrechten von Kindern in
Deutschland. Dabei bleibt man jedoch gerne auf einer relativ allgemeinen und
unkonkreten Ebene. Konkrete Handlungsstandards und Umsetzungskriterien, die in
konkreten Situationen greifen würden, sind leider oft zu vermissen. Kinderrechte
tatsächlich in der Alltagspraxis einer Gesellschaft zu verankern, eine Art kollektiven
Verinnerlichungsprozess einzuleiten, erfordert eine nicht geringe Anstrengung. In
dieser Anstrengung spielen Multiplikatoren an unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen eine gewichtige
Rolle. Kinderrechte brauchen also nicht nur eine Lobby, sie brauchen auch
Multiplikatoren, die sie ernst nehmen. Möglicherweise also Sie?
Das Jahr 2010 bietet mit einer Vielzahl an Projekten und Initiativen
Gelegenheit, sich des Themas im jeweils eigenen Kontext anzunehmen. Sie finden
im Anhang dieses Artikels eine kurze (und sicher noch erweiterbare) Übersicht
über einige dieser Projekte und auch über Ressourcen zur Information und
didaktischen Umsetzung.
Projekte, Aktionen und Anlaufstellen zum Thema
"Kinderrechte"
Deutscher Kinderschutzbund-Bundesverband - e.V., Deutsches Kinderhilfswerk
e.V., Deutsches Komitee für UNICEF e.V.: Aktionsbündnis „Kinderrechte ins
Grundgesetz":
http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/
UNICEF-Initiative "Kinder haben Rechte. Hand drauf!" - über 80 Veranstaltungen
in 50 deutschen Städten (internationale Perspektive):
http://www.unicef.de/kinderrechte20.html
Die „National Coalition" für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in
Deutschland:
http://www.national-coalition.de/
Aktion „Kinder-Jugendreport. Ein Zeugnis für die Kinderrechte in Deutschland
der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ":
http://www.kinder-jugendreport.de/
Wir machen Deutschland kindergerecht - das Kinder- und
Jugendbeteiligungsprojekt des Deutschen Bundesjugendrings:
http://www.beteiligt-kinder.de/
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Aktion für ein
kindergerechtes Deutschland:
http://www.kindergerechtes-deutschland.de/startseite
Ressourcen und Informationen
Lehrer und Elterninfos zu den Kinderrechten (auch Unterrichtsmaterialien) - Deutsches
Komitee für UNICEF e.V. - Portal:
http://www.younicef.de/lehrerinfos.html
UNICEF - 30 Sek- Spots zu den Kinderrechten:
http://www.unicef.de/1506.html
FWU-Kurzfilme für unterschiedliche Altersgruppen anlässlich des Jubiläums der
KRK:
http://fwu.de/index.php?id=kinderrechte
Richtig wichtig! Aktionen und Spielideen zu den Kinderrechten (Veröffentlichung
der Stadt München):
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de/
rubriken/Rathaus/85_soz/06_jugendamt/30_kinder/80_kinderbeauftragte/
download/kinderrechte_erwachsene_auszug.pdf
Abteilung für Kinder beim BMFSFJ: Seite für Kinder mit anschaulicher Erklärung
der Kinderrechte und "Entscheidungsspiel":
http://www.kinder-ministerium.de/kinder.html
Kinderfreundliche Version der Kinderrechtskonvention:
http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/
Aktionen/Kinderrechte18/Kinderfreundliche_Version
_UN_Kinderrechtskonvention_UNICEF_Schweiz.pdf
Kindgerechte Links zum Thema Kinderrechte:
http://www.blinde-kuh.de/kinderrechte/links.html
UNICEF-Bericht zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010:
http://www.unicef.de/deutschland2010.html
Bericht Bundesjugendkuratorium Kinderarmut unter Mitwirkung des DJI:
http://www.dksb.de/images/web/PDFs/BJK_Kinderarmut_August09.pdf
Bisherige themenrelevante Beiträge auf unserer Seite
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