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Der Zensus 2011 - die „Inventur“ Deutschlands
Geschrieben von: Kristin Lehmann   
Donnerstag, den 25. November 2010 um 11:53 Uhr
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 © Rike / pixelio.de

Wenn wir heute einkaufen gehen, schauen wir für gewöhnlich in unseren Kühlschrank, welche Lebensmittel noch vorhanden sind oder noch gebraucht werden, um somit nicht unnötig Geld zu verschwenden. Ähnliches hat Deutschland nun auch vor und möchte 2011 eine Volkszählung durchführen. Der Haken an der Sache ist nur, dass es der Staat nicht mit Lebensmitteln zu tun hat, welche sich im Regelfall nicht wehren, sonder mit seinen Bürgern, die bei diesem Thema bereits in der  Vergangenheit eher abwehrend reagiert haben.

 

Die Volkszählung 1983

1983 hatte die Bundesrepublik bereits einmal probiert sein Volk so genau wie möglich zu erfassen. Dies sollte mittels einer Totalerhebung geschehen, bei welcher die Daten durch Befragungen von Tür zu Tür erhoben werden sollten. Sofort machte sich unter den Bürgern die Angst vor dem „gläsernen Bürger" breit. Es kam schließlich zu Auseinandersetzungen, Massenprotesten und Boykottbewegungen. Zur Folge hatte dies alles, dass das Bundesverfassungsgericht, mit einer einstweiligen Anordnung, den Zensus zunächst aussetzte und dann ein Volkszählungsurteil erließ um eine entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen.

Das Volkszählungsurteil

Das Volkszählungsurteil vom 15.12.1983, sicherte dem Bürger „informationelle Selbstbestimmung" zu. Das heißt, jeder Mensch darf (nicht uneingeschränkt) über seine Daten selbst bestimmen. Das Problem welches im Jahr 1983 auftrat, war, dass die Gemeinden ihre Daten mit den Daten aus den neu gewonnen Statistiken auffüllen konnten. Dem war nun ein Riegel vorgeschoben, denn die Daten durften nach diesem Urteil, nicht mehr von der amtlichen Statistik an Dritte vermittelt werden. Zu sagen ist aber auch, dass der Bürger nach wie vor die Pflicht hat, seine Daten preis zu geben, sofern es dem Gemeinwohl dient, auch wenn er im gewissen Maße über die Grenzen mitbestimmen darf.

Der Zensus 2011

Die EU erließ im September 2008 eine Verordnung (Zensusgesetz), dass alle EU-Staaten dazu verpflichtet, bis 2011 Daten über ihre Bevölkerung an die EU-Behörden weiter zu geben. Relevante Daten sind  Alter, Staatangehörigkeit, Geschlecht, Familienstand, Geburtsort,  Beruf,  Arbeitsort, Haushaltsgröße, Familiengröße und Angaben über Wohnverhältnisse. Darüber hinaus kann jedes Land Fragen einarbeiten, welche ihm im Einzelfall relevant erscheinen. Deutschland hat sich nur für drei zusätzliche Fragen entschieden. Zu wenig, wenn man gerade die Chance hat zu fragen?

Der größte Unterschied zu 1983 besteht aber nicht nur in der rechtlichen Grundlage, sonder auch in der Ausführung. Diesmal will die Bundesrepublik mit einem „registergeschützten Verfahren" arbeiten, d.h. man verwendet in erster Linie Daten von staatlichen Ämtern und somit Daten, die bereits vorhanden sind. Zusätzliche werden ab dem 09.05.2011 direkte Bürgerbefragungen , bei ca. 10% der Bevölkerung durchgeführt. Des Weiteren werden alle Immobilienbesitzer befragt, um ein komplettes Immobilienregister zu erstellen. Die wichtigste Erneuerung ist aber das „Rückspielverbot", das heißt: anders als 1983 werden durch gesetzliche Regelungen keine Daten an Ämter zurück geleitet werden. Der neue Zensus ist so sicherer und auch kostengünstiger als in der Vergangenheit, jedoch hat der Staat die Pflicht den Zensus im Notfall zwangsweise durchzusetzen.

Fazit

Wenn wir als Bürger die soziale Aufgabe des Staates nicht nur als Momentaufnahme betrachten wollen, sondern sie uns als einen andauernden Prozess wünschen, welcher möglichst positiv ausgeht, dann sollten wir aufhören den Staat immer in das Spannungsfeld zwischen Rechts- und Sozialstaat zu zwingen, sondern anfangen ihm ein Stück weit zu vertrauen und ihn notwendige Aufgaben durchführen lassen. Der Bürger sollte sich auch die Frage stellen, warum er bei Google oder Facebook vertrauensvoll seine Daten veröffentlicht - wo dies doch Privatunternehmen sind, bei welchen im Notfall für den Bürger kaum rechtliche Chancen bestehen - und dem Staat, bei dem der Bürger durchaus sogar verfassungsrechtliche Einspruchsrechte hat, die Daten geradezu verweigert. Aber auch der Staat sollte mutiger sein und die Gelegenheit nutzen und in diesem Zensus die Bürger all das fragen, was er braucht um einen weiterhin gesicherten Sozialstaat zu ermöglichen. Der Zensus wird somit wieder eine neue Probe daraufhin, inwieweit der Bürger dem Staat vertraut und wie der Staat sich und seine Möglichkeiten bei den Bürgern positiv „vermarktet", um eine Chance zu nutzen.

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