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Der Landtag wird in Deutschland in den 13 Flächenländern gewählt,
während in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen die Parlamente Bürgerschaften
genannt werden. In Berlin heißt das Parlament Abgeordnetenhaus. Die Landtage sind
Parlamente auf Landesebene. Zu den wichtigsten Aufgaben der Landtage gehören, so
wie beim Bundestag, die Gesetzgebung,
die Wahlfunktion und die Repräsentative Funktion.
Der erste Teil der Föderalismusreform
trat am 1. September 2006 in Kraft und erweitert seitdem die
Gesetzgebungskompetenzen der Landtage. Die Experten debattieren im Landtag über
Themen der Bildung, der Wirtschaft, des Sozialen und der Umwelt und einigen
sich auf gemeinsame Linien, die als Vorlage für die Gesetzesentwürfe gelten. Diese
Arbeit wird im großen Umfang durch die parlamentarischen Hilfsdienste, die im
Sinne der Entlastung des Landtages eingeführt wurden, übernommen. Die
Gesetzesinitiativen werden in mehreren Lesungen im Parlament angehört und in
Ausschüssen geprüft, die dann eine „Beschlussempfehlung"
an die Vollversammlung abgeben, die auch in weiteren Lesungen geprüft und schließlich
darüber abgestimmt werden. Kritisch wird an dieser Stelle angemerkt, dass im
Zuge der zunehmenden Bedeutung der Europäischen Union die Landtage in ihrer
Gesetzgebungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt werden. Ein wichtiges Element
auf der Landesebene stellt der direkte Einfluss der Bürger dar, der in vielen
Landesverfassungen durch die Volksgesetzgebung
unterstützt wird, die durch Volksbegehren und Volksentscheide eine direkte
Einwirkungsmöglichkeit der Bürger auf bestimmte politische Vorhaben stärkt.
Was ist der Bayerische Landtag?
Der Bayerische
Landtag ist politisch gesehen eines der obersten Staatsorgane in Bayern und
besteht aus 180 Abgeordneten. Momentan, in der 15. Wahlperiode, bildet die CSU
mit 124 Mandaten die größte Fraktion, dahinter folgt die SPD mit 41
Abgeordneten und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 15 Sitzen. Der Bayerische
Landtag hat seinen Sitz seit 1949 in München im Maximilianeum
an der Isar. Der politische Alltag des Parlamentes wird durch die Arbeit der
Fraktionen gestaltet, die aus einer Mindestanzahl von fünf Abgeordneten
gebildet werden können und einen Vorstand sowie einen Vorsitzenden wählen
müssen. Die Hauptfunktion der Fraktionen
besteht in der politischen Willensbildung, was die Vorbereitung von Stellungnahmen
und die Erarbeitung von Vorlagen für die Ausschüsse beinhaltet, die wiederum
als politische Haltung der Parteien in den Ausschüssen und im Landtagsplenum verdeutlicht
wird. Die Plenarsitzungen im Landtag und die der Ausschüsse sind grundsätzlich
öffentlich. Der Landtagspräsident,
im Moment ist es Alois Glück, nimmt
eine repräsentative Rolle im Landtag ein. Zu seinen elementarsten Aufgaben
gehört neben der Leitung der Sitzungen der Vollversammlung, die Dienstaufsicht
über das Landesamt und den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Er besetzt
sein Amt für die Dauer einer Wahlperiode, in Bayern sind es fünf Jahre, und
wird vom Landtag gewählt.

Maximilianeum in München
Was sind Landtagswahlen?
Die Abgeordneten im Parlament werden (außer in Bremen,
Hamburg und Saarland - hier gilt eine einfache Verhältniswahl)nach dem Prinzip
der personalisierten
Verhältniswahl gewählt. Dieses Vorgehen soll die parteipolitische
Ausrichtung der Wähler möglichst gut wiedergeben. Dabei beträgt die Wahlperiode
je nach Bundesland vier oder fünf Jahre, in Bayern sind es fünf Jahre. Der
Wähler hat zwei Stimmen und kann mit der Erststimme den Kandidaten bzw. die
Kandidatin in seinem Stimmkreis
wählen, während er mit der Zweitstimme einen Kandidaten oder eine Kandidatin
aus der Wahlkreisliste wählt, wobei die Wahlkreise
den Regierungsbezirken entsprechen, also in Bayern sieben an der Zahl sind, und
die Stimmkreise die Landkreise, kreisfreien Städte oder auch Teile aus dem
Umland darstellen. Mit der Zweitstimme kann aber auch einfach der Wahlvorschlag
einer Partei oder Wählergruppe angekreuzt werden, der eine bestimmte
Reihenfolge von Kandidaten vorschlägt. Die Möglichkeit, dass der Wähler seine Zweitstimme
an eine/n bestimmte/n Kandidaten/ in vergeben kann und nicht nur einem
kompletten Wahlvorschlag einer Partei oder (so wie bei der Bundestagswahl) gibt
es nur in Bayern.
Die mit der Erststimme gewählten Kandidaten werden auch Direktkandidaten
genannt und gelten als gewählt, wenn sie eine einfache Mehrheit von Stimmen erhalten.
Bei der Vergabe
von Sitzen werden zunächst die Direktmandate ausgezählt und dann die
Listenplätze verteilt. In Bayern werden zunächst für jeden Wahlkreis die
gesamten Stimmen jeder Partei zusammengezählt, danach werden die in den
Stimmkreisen gewonnenen Sitze abgezogen und die verbleibenden Plätze an die
Kandidaten aus den Wahlkreislisten mit dem meisten Stimmen vergeben. Bei den
Landtagswahlen wenden die Länder unterschiedliche Verfahren an, wobei in Bayern
das Zuteilungsverfahren von Hare/Niemeyer
angewendet wird, während andere Länder das Höchstzahlverfahren von d`Hondt
bevorzugen.
Die Wählerstimme hat gerade bei den Landtagswahlen eine
besondere Gewichtigkeit. Trotz dieser Tragweite verschenken einige Wähler ihre
Stimme und gehen nicht zu Wahlen. Welche Gründe die Wahlverweigerer motivieren
ihre Stimme für sich zu behalten und Gründe gegen Wahlverweigerung diskutiert
Christian Boeser. Dabei reichen die Motive der Wahlverweigerer von Protest und
bis zu einfacher Interessenlosigkeit, die unter Umständen fatale Folgen haben
kann.
Was sind Parteien im Landtag?
Die Parteien, die für den
Landtag kandidieren müssen nach den Wahlen landesweit insgesamt mindestens 5% der
abgegebenen gültigen Erst- und Zweitstimmen erhalten, damit sie in den Landtag
einziehen können. Ähnlich wie bei den Bundestagswahlen müssen also die
Parteien die 5%-Hürde überwinden, um im Landtag repräsentiert zu werden. Die Fünfprozentklausel
soll zum einen das Zersplittern der politischen Meinungsbildung verhindern und
zum anderen die Voraussetzung für eine handlungsfähige Regierung schaffen.
Am 28. September 2008
wird in Bayern gewählt! Welche Parteien
bemühen sich um den Einzug in den Landtag, welche Personen und
Inhalte repräsentieren diese im Wahlkampf? Ob der Kampf um die absolute
Mehrheit und die Stamm-Wähler der CSU ohne den Stoiber-Faktor, oder die
Träume und Sorgen der Freien
Wähler um die 5%-Hürde mit „Pauli-Faktor". Große und kleine Parteien rüsten
nach der Sommerpause im Kampf um Wähler stimmen auf, unbedeutend offensiv in
diesem Jahr wieder die NPD.
Betont familienfreundlich, mit widersprüchlichen Schlagworten und politischen
Klischees auf dem Wählerfang, das neue und doch das alte Bild der NPD.
Was gibt's Neues aus dem bayerischen Landtag?
Die Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern" legt ihren Abschlussbericht
vor und erläutert darin ihre Ergebnisse. Die Enquete-Kommission hatte zur
Aufgabe, unter Berücksichtigung der aktuellen Lage junger Menschen in Bayern und
der geschlechtsspezifischen Unterschiede sowie interkultureller Aspekte, sich
mit der Frage nach neuen Akzenten in der Jugendpolitik in Bayern auseinander zu
setzen und heraus zu arbeiten, welche Anforderungen sich daraus für die
Jugendpolitik und für die Förderung von Jugendarbeit sowie Jugendbildung
ergeben. Bei den Handlungsempfehlungen der Kommission wird das Augenmerk auf
die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe, der selbstverantwortlichen
Gestaltung des eigenen Lebens der Jugendlichen und die Integration gelegt.
Anlässlich der Landtagswahlen in Bayern werden umfassende
Informationen zu Wahlen unter dem Motto „Wer
auf sein Wahlrecht verzichtet überlässt anderen das Feld" gegeben.
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